Besigheim – (ashr) Keine leichten Wochen liegen hinter EKB Vorstand Andreas Schneider und dessen Team. „Wir freuen uns, dass es in absehbarer Zeit wieder mit dem Handball losgeht…“ so das einstimmige Statement der Vorstandschaft. Seit Mitte März gab es etliche Skype Konferenzen zur Wiederaufnahme des Handballsportes. Seit Lockerung der Landesverordnungen, geht es darum, ein Konzept zu erstellen, mit dem ein Trainingsbetrieb unter vorgegebenen Hygiene- und Sicherheitsvorgaben wieder möglich ist.
Dieses Konzept wird nun bei der Stadtverwaltung Besigheim vorgestellt. Wenn diese dann dem Hygienekonzept zustimmt, kann langsam wieder ein eingeschränkter Trainingsbetrieb starten. „Training soll Spaß machen“ so Jugendleiter Jörg Reisinger. Jedoch ist an einen Trainingsbetrieb wie vor Ausbruch der Corona Pandemie noch lange nicht zu denken. So werden zuerst die aktiven Mannschaften den Trainingseinstieg nach der abrupt beendeten Saison 2019/2020 versuchen. Die Trainer der Jugendmannschaften von der C-, D-, und E-Jugend werden nach Freigabe der Hygieneverodnung durch die Stadt final entscheiden, zu welchem Zeitpunkt das Training wieder aufgenommen wird.
Zehn Punkte bilden den Rahmen in dem sich der Trainingsbetrieb abspielen soll. Dazu gehört unter anderem die Unterweisung aller Betreuer, Trainer und Spieler in die Vorgaben des Trainingsbetriebs, die Maßnahmen des Vereines und des verantwortungsvollen Umgangs damit sowie die Gruppengrößen. Maximal zwei Gruppen mit je zehn Personen inklusive Trainer dürfen zum Beispiel in die Neckarhalle. Ansammlungen im Bereich der Sportstätte sind untersagt, die Sportler müssen müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume – insbesondere Duschräume – bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen. Auch gilt im Trainingsbetrieb die Abstandsregel von 1,5 Metern und kein körperlicher Kontakt. Jeder Spieler benützt seinen eigenen Ball bzw. bekommt einen Ball vom Verein gestellt und ist im Rahmen der Hygieneregeln selbst für seine Reinigung innerhalb und nach dem Training verantwortlich. Das Bringen und Abholen von Kindern ist nur bis bzw. ab dem Sportgelände gestattet.
Bleibt noch die Dokumentation der Trainingsteilnehmer und der Archivierung. Wie bei allen Einrichtungen so gilt auch hier: von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht vierzehn Tage vergangen sind oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.